Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) von Kraatz Edelmetalle, Volker Kraatz, Wannestraße 16, 59823 Arnsberg/Niedereimer mit dem Edelmetall-Shop „Kraatz-Edelmetalle.de“ zur Verwendung im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.


I. INFORMATIONEN ÜBER DAS UNTERNEHMEN

Anbieterkennung nach § 5 TMG. Der Inhalt der Website http://www.kraatz-edelmetalle.de wird angeboten von:

Volker Kraatz

Wannestraße 16
D-59823 Arnsberg-Niedereimer

Tel. 02935-3 390 375
Fax 02935-3 390 03 78

Mail: Kontaktformular

Web: www.kraatz-edelmetalle.de

USt.-ID: DE258 927 420

Verantwortlich für den Inhalt gemäß §10 Absatz 3 MDStV: Volker Kraatz

 

II. VERKAUFSBEDINGUNGEN


§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Online-Shops "Kraatz-Edelmetalle" gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Rechtsgeschäfte des Unternehmens Kraatz-Edelmetalle, Volker Kraatz, Hemer, (im Folgenden Kraatz-Edelmetalle genannt), mit Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden „KUNDE“ genannt) im Bereich des Warenvertriebs von Edelmetallen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit "Kraatz-Edelmetalle" in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit "Kraatz-Edelmetalle" in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung treten.

(4) Die Geschäftsbedingungen von "Kraatz-Edelmetalle" gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von "Kraatz-Edelmetalle" abweichende Bedingungen des KUNDEN erkennt "Kraatz-Edelmetalle" nicht an, es sei denn "Kraatz-Edelmetalle" hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen von "Kraatz-Edelmetalle" gelten auch dann, wenn "Kraatz-Edelmetalle" in Kenntnis entgegenstehender oder von "Kraatz-Edelmetalle" verwandten Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des KUNDEN die Lieferung an die KUNDEN vorbehaltlos ausführt.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

 

(6) Echtheitsgarantie: Kraatz-Edelmetalle bezieht alle angebotenen Edelmetalle und Zubehör-Artikel vornehmlich bei nationalen und internationalen Produzenten und Handelshäusern. Im Rahmen unserer Möglichkeiten prüfen wir alle Produkte auf Echtheit und möchten dies hiermit garantieren. Sofern uns beim Einkauf von Kunden oder Hersteller Echtheitszertifikate zur Verfügung gestellt werden, geben wir diese auch an unsere Kunden weiter.

 

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§ 2 Widerrufsrecht


1. KEIN WIDERRUFSRECHT BEI EDELMETALLEN! Gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 8 BGB besteht auch für Verbraucher kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer ("Kraatz Edelmetalle") keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Edelmetalle unterliegen sehr kurzfristigen und teilweise sehr starken Schwankungen am Finanzmarkt, auf die Kraatz-Edelmetalle keinen Einfluss hat.

 

2. Widerrufsrecht für Sachen, die nicht Edelmetalle sind:


Widerrufsbelehrung

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Sache beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Rücksendung der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung ist zu richten an:


Kraatz Edelmetalle, Volker Kraatz, Abteilung Kundenservice, Wannestraße 16, 59823 Arnsberg/Niedereimer. Mail: Kontaktformular

 

Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

 

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalt von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

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§ 3 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Kraatz-Edelmetalle im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN dar, bei Kraatz-Edelmetalle Waren zu bestellen.

(2) Bei der Abgabe seiner Bestellung zu einem von Kraatz-Edelmetalle angebotenen Artikel per Telefax, Brief oder E-Mail gibt der KUNDE mit Zugang des Auftrages bei Kraatz-Edelmetalle ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines rechtlichen Kaufvertrages ab!

(a) Der Online-Kaufvorgang läuft wie folgt ab: Durch Anklicken des Buttons "Warenkorb" kann der Kunden den jeweiligen Artikel in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang Warenkorb ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar.

(b) Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung muss sich der Kunde bei der Erstbestellung in dem Shop registrieren. Dies erfolgt, in dem er den Button Bestellen betätigt. Das System fragt sodann nach Zugangsdaten (falls der Kunde bereits registriert ist) oder unter der Rubrik "Konto anlegen" nach der Registrierung. Abgefragt werden persönliche Informationen als Pflichtangaben: Herr oder Frau, Vorname, Nachname, Email, Passwort, Geburtsdatum sowie als weiter Adressangaben: Firma, Vorname, Nachname,Adresse, PLZ, Ort, Land. Nach Eingabe dieser Angaben betätigt der Kunde das Feld "Registrieren".

(c) Im Rahmen des Registrierungsvorgangs hat der Kunde dann die Möglichkeit, Lieferanschrift und Rechnungsanschrift zu bestätigen oder zu verändern.

(d) Nach Betätigen des "Weiter-Buttons" erscheinen diese AGB. Eine verbindliche Bestellung erfordert zuvor folgende Bestätigung: Ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll und ganz zu und habe diese inhaltlich verstanden. Der Kunde bestätigt dies, in dem er manuell einen Haken setzt, nachdem er die AGB eingesehen und gelesen hat.

(e) Im gleichen Fenster hat der Kunde vor Abschluss der Bestellung noch die Wahl zwischen Selbstabholung oder versichertem Versand, worauf in diesen AGB zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen wird.

(f) Im letzten Vorgang vor Abschluss der Bestellung wählt der Kunde die Zahlungsart. Die Zahlungsart ist derzeit ausschließlich per Vorkasse-Banküberweisung oder PayPal bzw. Barzahlung bei Abholung möglich. Wählt der Kunden die Zahlungsart Überweisung, wie ihm vor Bestätigung der Bestellung nochmal der Gesamtbetrag seines Kaufs angezeigt. Bis hierhin kann der Kunde seine Bestellung jederzeit stornieren oder verändern. In der linken Seitenleiste sieht er zusätzlich die Aufsplittung seines Kaufs, der verschiedenen Artikel sowie der Versandkosten (sofern vorhanden).

(g) Mit der Betätigung des grünen Buttons "Ich bestätige meine Bestellung" im Kaufmodus Überweisung oder Barzahlung bei Abholung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber "Kraatz-Edelmetalle" zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.

(h) Nach dieser Bestellung erhält der KUNDE von Kraatz-Edelmetalle eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Kraatz-Edelmetalle bestätigt (BESTELLÜBERSICHT). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

(i) Der KUNDE kann diese AGB jederzeit herunterladen bzw. ausdrucken. Den Inhalt seiner Bestellung kann der KUNDE unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung ausdrucken. Der Vertragstext wird von Kraatz-Edelmetalle nach Vertragsschluss gespeichert. Für einen registrierten Kunden, das heißt einen Kunden, der einen Benutzernamen und ein Passwort besitzt, besteht die Möglichkeit den Vertragstext über die Funktion „MEIN KONTO“ auch nach Vertragsschluss online einzusehen. Die AGB stehen zudem rund um die Uhr auf der Website Kraatz-Edelmetalle zur öffentlichen Einsicht zur Verfügung.


(3) Kraatz-Edelmetalle ist berechtigt, das Angebot des KUNDEN innerhalb von 3 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Bestätigung der Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Die Auftragsbestätigung kann per Brief, Telefax, E-Mail oder durch Übersendung der Ware erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Auftragsbestätigung oder Warenlieferung bei dem KUNDEN eingeht, wird der Kunde darum gebeten, Kontakt mit Kraatz-Edelmetalle aufzunehmen und zu prüfen, warum keine Auftragsbestätigung erfolgt ist.


(4) Soweit zwischen dem KUNDEN und Kraatz-Edelmetalle keine anderweitige Vereinbarung schriftlich getroffen wird, sind die Waren "der Gattung nach" bestimmt geschuldet, d. h., sollte die Ware nicht mehr lieferbar sein, ist Kraatz-Edelmetalle berechtigt dem KUNDEN eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware zu übersenden.

(5) Fotos oder Bildveröffentlichungen im Online-Shop stellen den Verkaufsartikel nur in ungefährer und beispielhafter Form dar. Der tatsächliche Lieferanspruch des Käufers besteht nur für einen artgleichen oder gleichwertigen Artikel.

(6) Mit seiner Bestellung versichert der KUNDE, dass alle von ihm getätigten Pflicht-Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse usw.) bei seiner Registrierung wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind "Kraatz-Edelmetalle" unverzüglich mitzuteilen. Mit den Zugangsdaten, die der Kunden im Registrierungsvorgang selbst festgelegt hat, kann er jederzeit auf seine Daten zugreifen und diese ändern.


§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags bei Kraatz-Edelmetalle gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen, produktbezogenen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Sollten Artikel keine Mehrwertsteuer enthalten, ist dies im Bestellvorgang ersichtlich.

(2) Der Versand der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten des KUNDEN, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde oder diese im Bestellvorgang als versandkostenfrei vermerkt ist. Verschiedene Versandvarianten und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von Kraatz-Edelmetalle veröffentlicht. Die Logistikkosten werden dem KUNDEN vor Abschicken des Online-Auftrages angezeigt. Sollten aufgrund einer Bestellung in größerem Umfang Versandkosten entfallen, ist dies gesondert vermerkt. Kraatz-Edelmetalle behält sich vor, aus versicherungstechnischen Gründen größere Bestellungen auf mehrere Pakete aufzuteilen.

(3) Die Preise von Kraatz-Edelmetalle, die auf der Website veröffentlicht werden, sind nicht an ein automatisiertes Handelssystem angeschlossen. Dennoch können diese durch Kraatz-Edelmetalle, ggf. mehrmals täglich, je nach Kursentwicklung der Edelmetalle, angepasst werden. Maßgebend ist der Kaufpreis, den der Kunde in seinem Kaufangebot nach Betätigung des grünen Buttons "Kaufen" in der daraufhin folgenden Eingangsbestätigung übermittelt und binnen drei Werktagen durch Auftragsbestätigung nochmals bestätigt bekommt.


§ 5 Einhaltung von Bestimmungen gemäß dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“

Der Betreiber der Website Kraatz-Edelmetalle kommt seinen Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen des „Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“ ergeben. Kraatz-Edelmetalle behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung und -aufzeichnung vorzunehmen.


§ 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Gegenansprüche

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse durch den KUNDEN. Der Rechnungsbetrag ist SOFORT nach Zugang der Auftragsbestätigung oder mit Zugang der Rechnung bei dem KUNDEN ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlt der KUNDE innerhalb von 3 Werktagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.

(2) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher für das Jahr 6 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und für Unternehmer für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich Kraatz-Edelmetalle ausdrücklich vor.

(3) Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen von Kraatz-Edelmetalle gegen den KUNDEN sofort fällig.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur mit von Kraatz-Edelmetalle unbestrittenen oder gegenüber Kraatz-Edelmetalle rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur dann befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 7 Lieferung, Lieferzeit

(1) Bei Zustellung erfolgt die Lieferung an die vom KUNDEN angegebene Lieferadresse. Evtl. Schäden, die durch den Kunden bei Eingabe der persönlichen Daten und Versanddaten verursacht und durch die versehentliche Falschangabe der Lieferandresse entstehen, z.B. zusätzliche Versandkosten, Zeitverzögerung aufgrund verspäteter Lieferung usw., trägt der Kunde.

(2) Kraatz-Edelmetalle informiert den KUNDEN über die Übergabe seiner Ware an das Versandunternehmen. Diese Information erfolgt frühestens nach Eingang des Kaufpreises bei Kraatz-Edelmetalle, sobald die Ware vollständig vorliegt. Sofern der Kunde eine Lieferung per versicherten DHL-Paketversand wünscht, verpflichtet er sich zur Annahme des Pakets. Sofern der Kunde den Versand mit einem Logistikunternehmen (zum Beispiel United Parcel Service (UPS) oder Deutsche Wertelogistik (DWL) wünscht, verpflichtet er sich am Tag der mit Kraatz-Edelmetalle oder dem Logistikpartner vereinbarten Anlieferung ganztägig oder im Rahmen des vereinbarten Zeitfensters unter der Lieferadresse anwesend zu sein. Ein exakter Lieferzeitpunkt wird aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vereinbart.

(3) Eine Zusammenfassung von Einzelaufträgen ist grundsätzlich nicht möglich. Aufträge, die zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangen und angenommen wurden, werden jeweils als Einzelfälle bearbeitet. Die Auslieferung der Waren erfolgt separat je Auftrag. Etwaige Logistikkosten fallen je Auftrag an. Kraatz-Edelmetalle behält sich vor, mehrere Bestellungen die zeitnah von einem Kunden eingehen in einem Paket zusammenzufassen. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Versandkostenerstattung bei mehreren Bestellungen. Jedoch wird Kraatz-Edelmetalle, spätestens auf Anfrage des Kunden hin, eine Kulanzlösung z.B. in Form eines Einkaufsgutscheins als Versandkostenrabatt mit dem Kunden vereinbaren.

(4) Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern ist Kraatz-Edelmetalle im zumutbaren Umfang zur Teillieferung berechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist Kraatz-Edelmetalle zur Teillieferung berechtigt.

(5) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil Kraatz-Edelmetalle von der Produktionsfirma oder von seinem Lieferanten ohne ein Verschulden von Kraatz-Edelmetalle trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist Kraatz-Edelmetalle zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird Kraatz-Edelmetalle den KUNDEN unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, und etwaige schon erbrachte Zahlungen unverzüglich erstatten oder gleichwertige Artikel zur Ersatzlieferung anbieten.

(6) Da es bei Lieferangaben aus verschiedenen Gründen zu Abweichungen kommen kann, gelten die angegebenen Lieferfristen als Circa-Richtwert und nicht als rechtsverbindliche Lieferfrist. Evtl. Abweichungen der angegebenen Circa-Lieferfristen werden vom Kunden mit der Annahme dieser AGB akzeptiert.

(7) Schadenersatzanspruch: Kommt der KUNDE in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Kraatz-Edelmetalle berechtigt, Ersatz des Kraatz-Edelmetalle insoweit entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte behält sich Kraatz-Edelmetalle vor.

(8) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (7) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den KUNDEN über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(9) Kraatz-Edelmetalle haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Kraatz-Edelmetalle zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Kraatz-Edelmetalle ist Kraatz-Edelmetalle zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von Kraatz-Edelmetalle zu vertretenden grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von Kraatz-Edelmetalle auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(10) Kraatz-Edelmetalle haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Kraatz-Edelmetalle zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(11) Wenn der KUNDE Unternehmer ist, haftet Kraatz-Edelmetalle im Übrigen im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mit mehr als 15 % des Lieferwertes.

(12) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des KUNDEN bleiben vorbehalten.

(13) Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Lieferung in Europäische Nachbarländer ist zunächst nicht vorgesehen. Sollte Kraatz-Edelmetalle für einige Europäische Länder Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anbieten und sollte dies vom Kunde durch seine Bestellung im Shop ausdrücklich gewünscht werden, so ist für den Auslandskunden zu beachten, dass Kraatz-Edelmetalle bei der Belieferung Ländergrenzen einzuhalten hat. Sollte durch eine Auslandsbestellung diese Grenze gesprengt, also überschritten, werden behält sich Kraatz-Edelmetalle vor, die Bestellung abzulehnen oder aber in Abstimmung mit dem Kunden die Bestellung zu reduzieren.


§ 8 Gefahrenübergang

(1) Ist der KUNDE Verbraucher, gilt folgendes: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Ware geht im Fall der Versendung erst mit Übergabe an den KUNDEN oder seinen Beauftragten über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der KUNDE im Annahmeverzug befindet.

(2) Ist der KUNDE Unternehmer, gilt folgendes: Sofern zwischen Kraatz-Edelmetalle und dem KUNDEN keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, ist Lieferung „ab Lager“ (Kraatz-Edelmetalle ) vereinbart. Die Transportversicherung ist in den regulären Logistikkosten grundsätzlich eingeschlossen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von Kraatz-Edelmetalle.

(2) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der KUNDE Kraatz-Edelmetalle unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen. Der KUNDE haftet für alle Kosten, die Kraatz-Edelmetalle für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen sind.

(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den KUNDEN wird stets für Kraatz-Edelmetalle vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Kraatz-Edelmetalle nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Kraatz-Edelmetalle das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(4) Wird die Ware, mit anderen, Kraatz-Edelmetalle nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Kraatz-Edelmetalle das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des KUNDEN als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der KUNDE Kraatz-Edelmetalle anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der KUNDE verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Kraatz-Edelmetalle .


§ 10 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Verbrauchern

(1) Soweit zwischen Kraatz-Edelmetalle und dem Verbraucher keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder nachstehend keine abweichende Regelung enthalten ist, finden für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung.

(2) Für eine Haftung von Kraatz-Edelmetalle auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Begrenzungen:

(a) Kraatz-Edelmetalle haftet, sofern Kraatz-Edelmetalle Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Kraatz-Edelmetalle nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

(b) Sofern Kraatz-Edelmetalle gemäß Abs. (2) (a) für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Kraatz-Edelmetalle auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Kraatz-Edelmetalle nach dem bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischer Weise rechnen musste.

(c) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn Kraatz-Edelmetalle eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.

(d) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter derer sich Kraatz-Edelmetalle zur Vertragserfüllung bedient.


§ 11 Mängelrechte, Schadensersatzhaftung gegenüber Unternehmern

(1) Kraatz-Edelmetalle ist verpflichtet, dem Unternehmer die bestellte Ware bei Übergabe mangelfrei zu übergeben.

(2) Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Unternehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist Kraatz-Edelmetalle verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Kraatz-Edelmetalle haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Unternehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Kraatz-Edelmetalle beruhen. Soweit Kraatz-Edelmetalle keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden
begrenzt.

(6) Kraatz-Edelmetalle haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Kraatz-Edelmetalle schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Unternehmer vertraut hat und auch vertrauen durfte. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.

(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Lieferung der mangelhaften Sache.

(10) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abs. (1) bis (9) vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. (10) S. 1 gilt auch, soweit der Unternehmer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(11) Soweit die Schadensersatzhaftung Kraatz-Edelmetalle gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kraatz-Edelmetalle.


§ 12 Schadenspauschalierung

Im Fall der Nichtabnahme des Kaufgegenstandes durch den KUNDEN ist Kraatz-Edelmetalle berechtigt von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen. Verlangt Kraatz-Edelmetalle Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Nettokaufpreises. Dem KUNDEN wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die von Kraatz-Edelmetalle angegebene Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich Kraatz-Edelmetalle vor.

Sofern der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Vorleistung gegangen ist, ist Kraatz-Edelmetalle berechtigt, die Schadenspauschale gem. S. 1 und / oder einen weitergehenden Schaden von der geleisteten Vorauszahlung in Abzug zu bringen und verpflichtet sich, den verbleibenden Restbetrag an den Kunden zurückzuerstatten.

 

 

III. ANKAUFSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Ankaufbedingungen gelten für alle Ankaufsgeschäfte, Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch die Kraatz-Edelmetalle mit den
Verkäufern.

(2) Die Ankaufbedingungen von Kraatz-Edelmetalle gelten ausschließlich. Die hiervon abweichenden Ankaufbedingungen oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers erkennt Kraatz-Edelmetalle nicht an, es sei denn, Kraatz-Edelmetalle hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Ankaufbedingungen von Kraatz-Edelmetalle gelten auch dann, wenn Kraatz-Edelmetalle in Kenntnis entgegenstehender oder zu den von diesen Ankaufbedingungen abweichenden Bedingungen des Verkäufers die Lieferung von Waren annimmt oder diese bezahlt.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Kraatz-Edelmetalle im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Verkäufer dar, ein Verkaufsangebot gegenüber Kraatz-Edelmetalle abzugeben.

(2) Bei der Abgabe einer Verkaufsorder für einen beliebigen Artikel im Online-Shop, per Telefax, Brief bzw. E-Mail gibt der Verkäufer mit Zugang des Auftrages bei Kraatz-Edelmetalle ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Verkaufvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Verkäufer, dass er das vollständige Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist.

(3) Kraatz-Edelmetalle ist berechtigt, das Angebot des Verkäufers innerhalb von 3 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Ankaufsbestätigung anzunehmen oder abzulehnen. Die Ankaufsbestätigung kann per Telefax, Brief oder durch E-Mail erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Ankaufsbestätigung von Kraatz-Edelmetalle bei dem Verkäufer eingeht, gilt das Verkaufsangebot als durch Kraatz-Edelmetalle abgelehnt.

(4) Wird verwertbare Ware ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot eingesandt, wird, die Einsendung als Verkaufsangebot gewertet, sofern keine abweichenden Umstände ersichtlich sind. Abrechnung und Auszahlung der Abrechnungssumme gelten als Annahme des Angebotes.

(5) Ist die gemäß § 2 (4) eingesandte Ware für Kraatz-Edelmetalle unverwertbar, erfolgt eine Retournierung auf Kosten des Verkäufers.

(6) Der Verkäufer versichert, dass alle von ihm bei der Auftragsabgabe bzw. Registrierung im Online-Shop oder bei Auftragsabgabe per Brief, E-Mail oder Telefax getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Kraatz-Edelmetalle unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 3 Preise, Logistikkosten, Handelszeiten


(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs bei Kraatz-Edelmetalle gültigen Preise für Ankaufgeschäfte in Euro, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Die Abholung der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Verkäufers. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von Kraatz-Edelmetalle veröffentlicht. Der Verkäufer hat auch das Recht, die Anlieferung der Ware selbst zu beauftragen. Er trägt in diesem Falle jedoch das Versandrisiko.

(3) In den Fällen gemäß § 2 (4) unserer Ankaufbedingungen gelten die Preise zum Zeitpunkt des Wareneingangs als verbindliche Abrechnungsgrundlage.


§ 4 Einhaltung von Bestimmungen gemäß dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“


Kraatz-Edelmetalle kommt seinen Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen des „Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)“ ergeben. Kraatz-Edelmetalle behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung und -aufzeichnung vorzunehmen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen


(1) Der von Kraatz-Edelmetalle zu entrichtende Kaufpreis wird erst nach Erhalt und positiver Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und Vollständigkeit, sowie auf den wieder verwertbaren Zustand fällig. Die Prüfung der Ware ist durch Kraatz-Edelmetalle innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb von 10 Handelstagen ab Wareneingang bei Kraatz-Edelmetalle vorzunehmen. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses der erhaltenen Ware überweist Kraatz-Edelmetalle den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfung auf das von dem Verkäufer angegebene Konto.

(2) Soweit die Überprüfung auf Echtheit, Vollständigkeit oder auf den wieder verwertbaren Zustand der von dem Verkäufer an Kraatz-Edelmetalle übersandten Ware negativ ausfällt, ist Kraatz-Edelmetalle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem Verkäufer die übersandte Ware gegen Erstattung der Logistikkosten zurück übersendet oder ein neues bzw. abweichendes Angebot durch Kraatz-Edelmetalle unterbreitet.

 

§ 6 Gefahrenübergang


Der Verkäufer trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch Kraatz-Edelmetalle oder durch einen Beauftragten von Kraatz-Edelmetalle an dem Ort, an dem die Ware auftragsgemäß zu liefern ist (Erfüllungsort).


§ 7 Eigentumsvorbehalt


Ein Eigentumsvorbehalt an der angekauften Ware ist nur verbindlich, wenn dieser außerhalb etwaiger Geschäftsbedingungen des Verkäufers schriftlich vereinbart wurde.


§ 8 Mängelansprüche und Rückgriffe


(1) Ist das Ankaufsgeschäft für Kraatz-Edelmetalle und den Verkäufer ein beidseitiges Handelsgeschäft, erfolgt die Annahme des Verkaufsgegenstands unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tauglichkeit. Von Kraatz-Edelmetalle entdeckte Mängel werden unverzüglich nach Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Verkäufer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

(2) Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

(3) Das Recht zur Wahl der Art der Nacherfüllung steht grundsätzlich Kraatz-Edelmetalle zu. Dem Verkäufer steht das Recht zu, die von Kraatz-Edelmetalle gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für Kraatz-Edelmetalle bleibt.

(4) Bei Rechtsmängeln stellt der Verkäufer Kraatz-Edelmetalle außerdem von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Hinsichtlich Rechtsmängeln gilt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.

(5) Für innerhalb der Verjährungsfrist der Mängelansprüche von Kraatz-Edelmetalle instand gesetzter oder reparierter Teile der Lieferung beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Verkäufer die Ansprüche von Kraatz-Edelmetalle auf Nacherfüllung vollständig erfüllt hat.

(6) Entstehen Kraatz-Edelmetalle infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Verkäufer diese Kosten zu tragen.

(7) Nimmt Kraatz-Edelmetalle weiterverkaufte Ware in Folge der Mangelhaftigkeit der vom Verkäufer gelieferten Ware zurück oder wurde deswegen gegenüber Kraatz-Edelmetalle der Kaufpreis gemindert oder Kraatz-Edelmetalle in sonstiger Weise deswegen in Anspruch genommen, behält sich Kraatz-Edelmetalle den Rückgriff gegenüber dem Verkäufer vor.

(8) Kraatz-Edelmetalle ist berechtigt, vom Verkäufer Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die Kraatz-Edelmetalle im Verhältnis zu seinen Kunden zu tragen hat, weil dieser gegenüber Kraatz-Edelmetalle einen Anspruch auf Ersatz der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat.

(9) Ungeachtet der gesetzlichen Bestimmung tritt die Verjährung in den Fällen der Abs. (7) und (8) frühestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem Kraatz-Edelmetalle die von seinen Kunden gegen Kraatz-Edelmetalle gerichteten Ansprüche erfüllt hat, spätestens aber 5 Jahre nach Ablieferung der Ware durch den Verkäufer.

(10) Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

(11) Bei Mängeln des Vertragsgegenstandes ist der Verkäufer auf das Verlangen von Kraatz-Edelmetalle hin verpflichtet dem Verkäufer gegenüber Dritten, insbesondere Erfüllungsgehilfen und/oder eigenen Lieferanten insoweit zustehende Ansprüche abzutreten.

(12) Für den Fall, dass Kraatz-Edelmetalle aufgrund von Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der Verkäufer verpflichtet, Kraatz-Edelmetalle von derartigen Ansprüchen frei zu stellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Verkäufer gelieferten Verkaufsgegenstandes verursacht worden ist. In den Fällen verschuldensabhängiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Verkäufer ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Verkäufer übernimmt in vorstehenden Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 


IV. SONSTIGE ALLGEMEINGÜLTIGE REGELUNGEN

 

§ 1 Anwendbares Recht

 

Für die Verkaufs- und Ankaufbedingungen von Kraatz-Edelmetalle und die Geschäftsbeziehung zwischen Kraatz-Edelmetalle und dem KUNDEN bzw. Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


§ 2 Gerichtsstand, Erfüllungsort

Sofern der KUNDE bzw. Verkäufer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Kraatz-Edelmetalle Gerichtsstand. Hierbei ist zu berücksichtigen mit welchem Kraatz-Edelmetalle-Unternehmen der KUNDE bzw. Verkäufer eine geschäftliche Beziehung begründet hat. Kraatz-Edelmetalle ist jedoch berechtigt, den KUNDEN bzw. Verkäufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der jeweilige Geschäftssitz der unter I. genannten Gesellschaften Erfüllungsort.

 

§ 3 Schlussbestimmungen

Der Vertrag sowie die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

V. Datenschutzhinweis

Kraatz-Edelmetalle misst dem Schutz der personenbezogenen Daten einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns selbstverständlich. Kraatz-Edelmetalle erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen innerhalb der Life-Coaching-Unternehmensgruppe, die von Volker Kraatz betrieben und geführt wird.

Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch formlose Mitteilung auf dem Postweg zentral an Kraatz-Edelmetalle, Volker Kraatz, Wannestraße 9, 59823 Arnsberg/Niedereimer widersprechen. Dies gilt jedoch nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten.

Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Bestellabwicklung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln an Sie einstellen. Weitere Informationen rund um das Thema Datensicherheit und Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage.

Stand: August 2012